Ist ein Einzelunternehmen eine juristische oder eine natürliche Person? Mit dieser Frage sehen sich viele Gründer konfrontiert. Hier gibt es die Antwort.
Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss sich zunächst für eine Rechtsform entscheiden. Einzelunternehmen werden – wie der Name schon verrät, von einer einzelnen Person gegründet. Im einfachsten Fall beantragt der Gründer beim Ordnungsamt seines Wohnortes einen Gewerbeschein.
Dadurch wird er zum Einzelunternehmer und unterliegt als voll haftender Kaufmann den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Zudem wird er in das Handelsregister eingetragen. Doch ist das Einzelunternehmen eine natürliche oder eine juristische Person?
Einzelunternehmen: Juristische oder natürliche Person?
Ein Einzelunternehmen wird nicht als juristische Person betrachtet, sondern als natürliche Person. Dabei kann die berufliche Tätigkeit entweder gewerblicher oder freiberuflicher Natur sein. Viele Existenzgründer beginnen ihre unternehmerische Laufbahn mit der Gründung eines Einzelunternehmens, da es vergleichsweise einfach ist. Nachhilfe im Thema Wirtschaftswissenschaften bekommst du hier.
So muss für die Gründung des Einzelunternehmens zum Beispiel kein Eigenkapital hinterlegt werden, wie dies bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG der Fall ist. Der Nachteil: Einzelunternehmer tragen das Risiko, dass sie mit ihrem Privatvermögen haften. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Unternehmer zur Erledigung der Geschäfte jemanden eingestellt hat oder es selbst übernimmt.
Der Gründer kann also mit seinem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar gemacht werden. Wenn Fremdkapital benötigt wird, gestaltet sich die Beschaffung oft schwierig, da Banken das damit verbundene Risiko häufig als zu hoch einschätzen. Mit geringen bis gar keinen finanziellen Rücklagen steht man in Verhandlungen mit Banken und Gläubigern auf schwachem Boden.
