Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Form der Personengesellschaft. Weil sie recht einfach eröffnet werden kann, ist sie bei Gründern sehr beliebt.
Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung, denn eine spätere Umwandlung kostet Zeit und Geld. Der größte Vorteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die unkomplizierte und kostengünstige Gründung. Doch wollen wir zunächst einmal die Frage klären, was für eine Rechtsform die GbR überhaupt ist.
Was ist die GbR für eine Rechtsform?
Bei einer GbR („Gesellschaft bürgerlichen Rechts“) handelt es sich um eine Personengesellschaft, die im Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist. Aus diesem Grund wird sie vereinzelt auch BGB-Gesellschaft genannt. Für die Gründung werden mindestens zwei Gesellschafter benötigt, die einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen.
Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder UG, ist die GbR keine juristische Person. Sie zählt entsprechend zu den Personengesellschaften. Ein Mindestkapital für die Gründung einer GbR ist nicht vorgesehen.
Die Vorteile einer GbR
Einer der größten Vorteile, wenn es um die GbR geht, ist die unkomplizierte Gründung. Dafür sind lediglich zwei natürliche Personen erforderlich. Rein rechtlich kann die GbR ohne einen schriftlichen Vertrag gegründet werden. Die mündliche Verabredung, ein gemeinsames Unternehmen führen zu wollen, ist bereits ausreichend.
Wie bereits erwähnt, wird für die Gründung auch kein Mindestkapital benötigt. Sinnvoll ist es dennoch, wenn die Gesellschafter ein gewisses Eigenkapital besitzen, um beispielsweise – abhängig von der jeweiligen Branche – Grundausstattung zu kaufen.
Als GbR erfolgt keine Eintragung ins Handelsregister, da es sich hierbei um keine kaufmännische Gesellschaft handelt. Wer möchte, kann die GbR in das Gesellschaftsregister eintragen lassen. Dies wird dann an einem entsprechenden Namenszusatz erkennbar sein: eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR). Eine Pflicht zur Anmeldung besteht aber nicht.
Wie ist die Haftung bei der GbR geregelt?
Ein wesentliches Merkmal der GbR ist die persönliche Haftung der Gesellschafter. Das bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der GbR haften. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Verbindlichkeiten, die durch andere Gesellschafter eingegangen wurden.
Aus diesem Grund solltest du dich von Anfang an absichern. Im Idealfall klärst du alle Fragen bereits vor der Gründung der Gesellschaft. Damit es zu keinen Schwierigkeiten bei der Haftung kommt, ist es sinnvoll, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, auch wenn dieser nicht verpflichtend ist.
