Die GmbH ist die beliebteste Form der Kapitalgesellschaft. Doch wie viele Geschäftsführer muss und darf eine GmbH eigentlich haben?
Laut einer Statistik des Deutschen Bundesamts haben im Jahr 2016 rund 12,7 Prozent der Gründer den Weg in die Selbstständigkeit mit einer Kapitalgesellschaft gewählt. Am beliebtesten war dabei die klassische GmbH. Und das obwohl die Gründung mehr Aufwand und Kosten verursacht als etwa bei einer UG oder einem Einzelunternehmen.
GmbH: Die Anzahl der Geschäftsführer
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wird rechtlich durch Geschäftsführer vertreten. Sie muss mindestens einen Geschäftsführer haben. Es sind auch mehrere Geschäftsführer erlaubt. Eine maximale Anzahl ist nicht definiert. Sind mehrere Geschäftsführer beteiligt, vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam.
Die Geschäftsführer sind im Firmenbuch einzutragen. Die Geschäftsführerbestellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter. Übernimmt ein Gesellschafter die Geschäftsführung einer GmbH, ist er vertretungsberechtigter Leiter des Unternehmens beziehungsweise Arbeitnehmer der GmbH, während er andererseits als Gesellschafter über die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung kontrolliert.
Weitere Voraussetzungen, um eine GmbH zu gründen
Abgesehen davon, dass mindestens ein Geschäftsführer bestellt sein muss, gibt es noch weitere Anforderungen, um eine GmbH zu gründen. So muss der Gründer über die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit verfügen, also mindestens 18 Jahre alt sein und darf keiner medizinischen oder gerichtlich festgestellten Einschränkung unterliegen.
Eine weitere Voraussetzung ist das Stammkapital. Dieses muss bei der GmbH mindestens 25.000 Euro betragen und kann entweder durch Barleinlagen oder Sacheinlagen erbracht werden. Sacheinlagen sind beispielsweise Maschinen oder die Einrichtung eines Geschäfts beziehungsweise einer Werkstatt.
Die Alternative zur GmbH für Gründer mit weniger verfügbarem Kapital ist die UG (Unternehmergesellschaft). Bereits ab 1 Euro Stammkapital ermöglicht die UG den Schritt in die Selbstständigkeit bei gleichzeitiger Haftungsbeschränkung. Die UG ist somit eine attraktive Option für all diejenigen, die von der Rechtssicherheit einer Kapitalgesellschaft profitieren wollen, ohne große finanzielle Hürden zu nehmen.
Pflichten der Geschäftsführer einer GmbH
Der oder die Geschäftsführer einer GmbH haben verschiedene Pflichten, die sich hauptsächlich aus dem GmbH-Gesetz (GmbHG) ergeben. Dazu gehören unter anderem die Folgenden:
Sorgfaltspflicht
Der Geschäftsführer muss die Geschäfte der GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes führen. Das bedeutet, dass er sich umfassend informieren und Entscheidungen im besten Interesse der Firma treffen muss.
Treuepflicht
Der Geschäftsführer muss die Interessen des Unternehmens wahren und darf diese nicht seinen eigenen Interessen oder denen Dritter unterordnen.
Berichtspflicht
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, den Gesellschaftern über die Angelegenheiten der GmbH zu berichten. Dies beinhaltet die regelmäßige Vorlage von Jahresabschlüssen und die Information über relevante Entwicklungen im Unternehmen.
Maßnahmen zur Risikovorsorge
Der Geschäftsführer muss sich jederzeit über die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Firma informieren. Risiken für die GmbH sollen frühzeitig erkannt und dokumentiert werden. Indikatoren hierfür können zum Beispiel die Liquiditäts- oder Umsatzentwicklung sein.
Durchführung der Gesellschafterversammlung
Der Geschäftsführer hat die Pflicht, die Gesellschafterversammlungen einzuberufen und zu leiten.
